Die Gesellschafter der Luthardt GmbH haben vereinbart, dass für die die Luthardt GmbH ein Beirat eingeführt wird, bei dem es sich nicht um einen Aufsichtrat nach § 52 GmbH Gesetz handelt. Der Beirat hat die Aufgabe die Geschäftsführung der Gesellschaft im Sinne der Gesellschafter zu beraten und vermittelt ferner über die von der Gesellschafterversammlung zugeleiteten Beschlussgegenstände. Die beratungsspezifischen Schwerpunkte verteilen sich auf die Bereiche Unternehmensführung, Finanzen und Öffentlichkeitsarbeit.